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Warum erhebt die Stadt Lychen Kurtaxe?

Die Herstellung und Unterhaltung von Anlagen mit touristischer Nutzung erfordern Aufwand, den die Stadt aus Ihrem Haushalt nicht vollständig tragen kann. Dazu gehören zum Beispiel das Rad- und Fußwanderwegenetz mit der zugehörigen Infrastruktur, Badestellen, Strandbad, die touristische Informationsbeschilderung, teilweise die Unterhaltung des Tourismusbüros und viele weitere Aufgaben der Stadt, die unseren Gästen in Zusammenarbeit mit den Tourismusanbietern das bieten, was den besonderen und einzigartigen Wert des Erholungsortes Lychen ausmacht.

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (Brandenburgisches Kurortegesetz § 9, Kommunal­­abgabengesetz § 11) wird der Nutzer am Aufwand angemessen beteiligt. Von diesem Grundsatz macht die Stadt Lychen seit 1914 Gebrauch und erhebt die Kurtaxe.

Lychen ist "Staatlich anerkannter Erholungsort"

Nach der Kurbeitragssatzung vom 05.01.2009 beträgt der Kurbeitrag je Übernachtung:

  • für Personen ab dem 16. Lebensjahr        1,00 €

Bei Aufenthalten von mehr als 25 Tagen kann ein Jahresbeitrag von 25,00 € gezahlt werden. Jede fünfte und weitere zahlungspflichtige Person der Familie sowie schwerbehinderte Personen mit einer Behinderung von 100% und deren Begleitperson sind vom Kurbeitrag befreit. Der Beitrag für die Übernachtungen ist vom 1. April bis zum 31. Oktober eines Jahres zu leisten. Verantwortlich für die Kassierung ist der jeweilige Quartiergeber.

Strandbad Lychen
Strandbad Lychen

Jährliche Einnahmen

Im Jahr 2009 erwarten wir ca. 60.000,00 € - 70.000,00 € Einnahmen aus der Kurtaxe, welche zum Erfüllen aller notwendigen Aufgaben auf dem Gebiet der Tourismusförderung durch Eigen- oder Fördermittel ergänzt werden.

Rückblick

Seit 1914 macht die Stadt Lychen über die Erhebung der Kurtaxe von dem Grundsatz gebrauch, die Gäste angemessen und anteilig an der Finanzierung der touristisch genutzen Infrastruktur zu beteiligen.

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