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Lychener Verdienstmedaille

Lychen

Diese kann vom Bürgermeister an jeden Bürger der Stadt u. a. Bürger, einschließlich ausländische Bürger vergeben werden, die sich um die Stadt Lychen verdient gemacht haben. Die Verdienstmedaille kann nur dann vergeben werden, wenn die ehrenamtliche Tätigkeit über länger Zeit, unter großem persönlichen Einsatz und Zurückstellung persönlicher Interessen erfolgt ist. Leistungen dieser Art, die vor 1990 erfolgten, sind dabei nicht zu bewerten. Ergebnisse aus kommerziellen Tätigkeiten sind ebenfalls nicht zu berücksichtigen. Insbesondere sind Leistungen auf

  • politischem
  • wirtschaftlichem
  • sozialem
  • religiösem
  • geistig-kulturellem
  • sportlichem Gebiet,
  • zur Förderung zwischenmenschlicher Beziehungen
  • karitative Leistungen im In- und Ausland
  • für die Förderung der Beziehungen zu anderen Ländern
  • für den Schutz der Bürger und ihres Vermögens u. a.

zu beachten.

Zur Auszeichnung kann jeder Bürger bzw. Gruppe oder Verein jeden Bürger mit vollendetem 18. Lebensjahr an die vorschlagsberechtigten Gremien einreichen. Dazu sind Name, Vorname, Wohnanschrift und eine schriftliche Begründung notwendig. Die vorschlagsberechtigten Gremien werden und versehen den eingereichten Vorschlag mit einer schriftlichen Stellungnahme. Bei Befürwortung erhält der Bürgermeister den Vorschlag zur Entscheidung.

Wird ein Vorschlag abgelehnt, ist der Bürger, der diesen eingereicht hat, vom vorschlagsberechtigten Gremium unter Angabe der Gründe innerhalb von 2 Monaten schriftlich zu informieren.

Vorschlagberechtigte Gremien sind die Stadtverordnetenversammlung, die ständigen Ausschüsse und die Ortsbürgermeister. Sollte die Verdienstmedaille an Nichtlychener vergeben werden, ist nur die Stadtverordnetenversammlung vorschlagsberechtigt.

Zu jeder Medaille wird eine Urkunde vergeben, auf der mindestens stehen muss: Urkunde, Name, Vorname
Lychener Verdienstmedaille
für… (kurze Angaben der Leistung)
Siegel und Unterschrift vom Bürgermeister.

Diese Auszeichnung kann nur an Einzelpersonen vergeben werden. Die Überreichung sollte in würdiger Form und zu bestimmten Anlässen (Tag des Ehrenamtes, der Deutschen Einheit u. a. städtischen Höhepunkten) erfolgen. Der Träger behält die Auszeichnung lebenslang.

Die Auszeichnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung aberkannt werden, wenn durch den Träger kriminelle oder andere vorsätzliche Handlungen erfolgen, die schädigend für die Stadt sind. Die Aberkennung erfolgt öffentlich in der Stadtverordnetenversammlung und ist unter Angabe der Gründe auch im amtlichen Teil des Stadtanzeigers zu veröffentlichen. Der Betroffene hat gegen diese Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung kein Einspruchsrecht.

Die Medaille hat folgendes Aussehen:

  • Rund – 60 mm Durchmesser mit Öse und Querschleife (Fliege)
  • 1. Seite: reliefgeprägtes Stadtwappen und darunter der Ortsname „Lychen“
  • 2. Seite: tiefgeprägte Inschrift: „Für besondere Verdienste um die Stadt Lychen“
  • Fliege: Farben der Stadt: blau/weiß/rot


Lychen, den 22.10.2001

Sommerfeld
Bürgermeister

 
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