Heiraten in Lychen
1. Anmeldung der Eheschließung
Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung der Eheschließung ist nach dem geltenden Personenstandsgesetz 6 Monate gültig.
2. Einzureichende Unterlagen
Von jedem Eheschließenden sind folgende Unterlagen bei der Anmeldung der Eheschließung im Original vorzulegen und werden nach Beurkundung wieder ausgehändigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes und der Religionszugehörigkeit vom Einwohnermeldeamt
- beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters
- Geschiedene oder Verwitwete zum Nachweis der Vorehen: die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des letzten Ehegatten
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
Eheschließende mit ausländischer Staatsangehörigkeit erfragen bitte die nötigen Unterlagen beim Standesamt, da hier die entsprechenden Rechtsvorschriften zu beachten sind.
3. Vornahme der Eheschließung (standesamtliche Trauung)
Die Eheschließenden können frei wählen, bei welchem Standesamt innerhalb Deutschlands sie die Ehe schließen möchten. In der Stadt Lychen stehen Ihnen folgende Trauräume zur Verfügung:
- Fürstenberger Tor
- Helenenkapelle
- Seehotel Lindenhof (Restaurant, Feiern, Hochzeiten)
- Sitzungssaal Ratseck
Leider ist es nicht möglich, dass die Standesbeamten Eheschließungen außerhalb der genannten Örtlichkeiten vornehmen, da die Rechtsprechung dem nicht entspricht.
Termine können beim Standesamt Lychen erfragt werden.
4. Kosten
Die anfallenden Gebühren richten sich gemäß der Gebührenordnung des Ministerium des Innern des Landes Brandenburg nach Zeit und Ort der Eheschließung. Die Gebühr ist direkt bei der Anmeldung oder aber auch per Gebührenbescheid vor der Eheschließung zu zahlen.
5. Ansprechpartner
Frau Claudia Bräuer
039888/605 217
Herr Dirk de Buhr
039888/605 218
e-mail:
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